Die wichtigsten Vorgaben aus der PAngV betreffen die Mehrwertsteuer und die Versandkosten. Sämtliche Preise sind so anzugeben, dass klar erkennbar ist, ob die Mehrwertseuer bereits enthalten ist oder nicht. Daneben muss für den Verbraucher klar ersichtlich werden, ob und in welcher Höhe Versandkosten bei der Bestellung anfallen.
Folgende Punkte der Preisangabenverordnung sind besonders zu beachten
- Preisbestandteile sollten unmittelbar hinter dem Produktpreis stehen.
- Werden Versandkosten auf einer gesonderten Seite angegeben, muss zu jedem Preis der Text „zuzüglich Versandkosten“ mit der entsprechenden Seite verlinkt werden.
- Grundsätzlich sollte im B2C der Bruttopreis mit dem Zusatz „inklusive Mehrwertsteuer“ angegeben werden. Dies gilt auch für Preisübersichtsseiten
- Werden Produkte nach Stückzahlen verkauft (zum Beispiel Speichermodule), reicht die Angabe des Bruttopreises pro Stück. Anders ist es, wenn beispielsweise Kaffee verkauft wird. In diesem Fall muss ein Grundpreis, etwa für 100 Gramm Kaffee, angegeben werden.
- Ganz und gar Verordnungswidrig ist es, wenn die Angaben zu Versandkosten oder der Mehrwertsteuer erst am Ende des Bestellvorgangs im Warenkorb ersichtlich werden.
Natürlich ist auch die Widerrufsbelehrung Pflicht und darf auf keinen Fall fehlen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt und von uns unverbindlich und ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit rein zu Informations- und Hinweiszwecken erstellt wurde. Bitte holen Sie im Zweifelsfall eine rechtsverbindliche Auskunft und Beratung von Ihrem Rechtsanwalt ein.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Rechtssicheren Gestaltung Ihres Online-Shop. Nutzen Sie unser Kontaktformular und sprechen Sie uns an.